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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Veranstalter erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.


§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt mit schriftlicher Anmeldlung zu dem angeboten Kurs und der Annahme durch die Veranstalter zu Stande.


Die Veranstalter behalten es sich vor, die von ihnen angebotenen Kurse und Veranstaltungen erst ab der auf dem Anmeldeformular aufgeführten
Teilnehmerzahl durchzuführen. Für den Fall der Nichtdurchführung einer Veranstaltung besteht kein Anspruch der bereits angemeldeten Teilnehmer auf Durchführung der Veranstaltung. Die bereits von den Veranstaltern vereinnahmten Kursgebühren werden im Falle der Nichtdurchführung der
Veranstaltungen umgehend an die Teilnehmer zurückerstattet.


§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der von den Veranstaltern zu erbringende Leistungen ergibt sich aus der auf dem Anmeldeformular befindlichen Kursbeschreibung. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.


§ 4 Kursgebühr

Das für die Teilnahme an der Veranstaltung vereinbarte, auf dem Anmeldeformular bezeichnete Entgelt ist mit der Anmeldung, spätestens zu dem auf dem Anmeldeformular angeführten Termin fällig.


Erfolgt die Zahlung nicht zu dem genannten Termin, so behalten es sich die Veranstalter vor, den von dem in Verzug befindlichen Teilnehmer gebucht Platz
an andere Interessenten zu vergeben. Die hat jedoch nicht eine Entbindung von der Zahlungspflicht zu Folge.


Die Kursgebühren sind entweder in bar zu entrichten oder durch Überweisung auf folgendes Konto zu entrichten:


Sibyl Backe-Proske

Deutsche Bank

Bankleitzahl: 230 70 700

Kontonummer: 622 94 88


§ 5 Verhinderung der Teilnehmer/Nichtdurchführbarkeit von Veranstaltungen

Werden einzelne Kurstermine vom Teilnehmer wegen, Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen nicht besucht, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr.


Können einzelne Kurstermine aus Gründen, die nicht in der Sphäre und dem Verantwortungsbereich der Veranstalter liegen, nicht stattfinden, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr.


Nicht besuchte Kurstermine können weder nachgeholt, noch auf später stattfindende Kurse angerechnet werden.


Wird der Kurs oder einzelne Kurstermine durch die Veranstalter abgesagt, werden die anteiligen Kursgebühren zurück erstattet. Diese werden anhand der
noch ausstehenden Stunden, beziehungsweise an den anteiligen Wert der ausgefallenen Einzelveranstaltungen berechnet.


§ 6 Rücktritt durch den Kunden, Stornogebühren

Der Rücktritt vom Seminar ist nur in Schriftform, auch per Telefax und Email möglich und muss von den Veranstaltern bestätigt werden.
Bei Rücktritt/Umbuchung bis 15 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € fällig. Ist die Kursgebühr bereits gezahlt,
wird sie anzüglich dieser Gebühr zurückerstattet. Sollten Sie noch kurzfristiger Absagen, entstehen folgende Stornogebühren:


  • Im Fall eines Rücktritts innerhalb von 15 bis 10 Arbeitstagen vor Veranstaltungsbeginn, entsteht eine Stornogebühr von 30 % der Seminarkosten.

  • Im Fall eines Rücktritts innerhalb von weniger als 10 Arbeitstagen vor Veranstaltungsbeginn, entsteht eine Stornogebühr von 50 % der

  • Seminarkosten.
  • Im Fall eines Rücktritts innerhalb von weniger als 5 Arbeitstagen vor Seminarbeginn, entsteht eine Stornogebühr von 100 % der Seminarkosten.

  • Dies gilt auch bei kurzfristiger Abmeldung wegen Krankheit oder Abbruch der Kursteilnahme.
  • Bei Nichterscheinen ohne vorherige Rücktrittserklärung fällt die volle Seminargebühr an. Auf Wunsch sind wir bereit Ihnen die Seminarunterlagen
    zu übersenden.


Stornogebühren entstehen nicht, wenn ein Ersatzteilnehmer in das Vertragsverhältnis eintritt.


Bei Einzelsitzungen und Coachingveranstaltungen ist ein Rücktritt des Teilnehmers bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin der Veranstalterin mitzuteilen.
Bei einer späteren Mitteilung des Rücktritts ist das vereinbarte Entgelt auch bei Nichtteilnahme in voller Höhe zu entrichten.


Die Veranstalter können von dem Vertrag zurück treten, wenn die auf der Anmeldung bzw. Kursbeschreibung ausgeschriebene Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Veranstalter können ebenfalls aus Gründen zurücktreten, die nicht in ihrer Risikosphäre liegen (z.B. Krankheit).


§ 7 Unfall, Versicherung, Haftung

Die Teilnehmer sind für den Besuch der Veranstaltung nicht unfallversichert. Die Haftung der Veranstalter und ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß § 276, 278 BGB ist, soweit keine gesetzlichen
Vorschriften dem entgegenstehen, ausgeschlossen.


Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zum oder vom Veranstaltungsort der durch die Veranstalter organisierten Veranstaltungen sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen wird in keinem Fall die Haftung übernommen.



§ 8 Gesundheitliche Risiken

Die Teilnehmenden versichern, dass sie nicht an körperlichen Erkrankungen und Beschwerden leiden oder sich sonstigen gesundheitlichen Risiken (wie Herzerkrankungen, Atemwegserkrankungen, orthopädischen Erkrankungen etc.) ausgesetzt sehen, und dass der Teilnahme an der Veranstaltung keine medizinischen Gründe entgegenstehen.


Für die Folgen unsachgemäßer Durchführung von Übungen oder die auf den gesundheitlichen Zustand der Teilnehmer zurückzuführen sind, übernehmen
die Veranstalter keine Haftung.


§ 9 Leistungserbringung durch die Veranstalterin

Die Veranstalter erhalten es sich vor, die von ihnen angebotenen Kurse und Veranstaltungen nicht in eigener Person zu erbringen.


§ 10 Copyright, Urheberschutz

Die an die Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch für die Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht
weitergegeben werden. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder von Teilen daraus, bleiben allein den Veranstaltern vorbehalten.


§ 11 Speicherung von Daten

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten gespeichert werden. Die Veranstalter verpflichten sich dazu, vorgenannte Daten gemäß
dem Bundesdatenschutzgesetzt zu verwenden und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben.



Kommentar zu AGB Punkt 6

Wir bedauern, dass es eine solche Klausel überhaupt geben muss und wir haben lange Zeit darauf verzichtet. Bis es uns dann auch zu „bunt“ wurde mit kurzfristen Terminabsagen. Immerhin haben wir uns mit dem jeweiligen Teilnehmer beschäftigt, ihm Informationen geschickt und meist auch mit der
Teilnahme, wenn es um eine begrenzte oder Mindesteilnehmerzahl ging, definitiv geplant. Leider ist es dann manchmal passiert, dass wir kurzfristig ein
Seminar ganz absagen mussten. Und das hatte zur Folge, dass andere potentielle Teilnehmer auch kein Seminar bekamen, was sie enttäuschte, weil auch
sie einen Aufwand hatten, sich anzumelden und zu organisieren, um an dem Kurs teilzunehmen. Wir hatten nicht selten einen Raum oder ein Schiff etc. angemietet, der bzw. das uns trotzdem Kosten verursachte und nicht zuletzt unseren Ruf als zuverlässiger Veranstalter und Vertragspartner auf Spiel setzte. Falls es also Sie betreffen sollte, bitten wir um Verständnis, dass wir diese Regelung vom Institut einer Trainerin, die Rechtsanwältin ist, übernommen haben
und auch auf deren Durchsetzung bestehen. Das gilt leider auch bei Krankheit und Todesfällen in der Familie, weil unser Aufwand bzw. unser
Einnahmeausfall trotzdem entstanden sind.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.



Verantwortlich i. S. d. MDStV: Sibyl Backe-Proske