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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der
Bedingungen
Die Lieferungen,
Leistungen und Angebote der Veranstalter erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für
alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 2
Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt
mit schriftlicher Anmeldlung zu dem angeboten Kurs und der Annahme
durch die Veranstalter zu Stande.
Die Veranstalter
behalten es sich vor, die von ihnen angebotenen Kurse und
Veranstaltungen erst ab der auf dem Anmeldeformular aufgeführten
Teilnehmerzahl durchzuführen. Für den Fall der Nichtdurchführung
einer Veranstaltung besteht kein Anspruch der bereits angemeldeten
Teilnehmer auf Durchführung der Veranstaltung. Die bereits von den
Veranstaltern vereinnahmten Kursgebühren werden im Falle der
Nichtdurchführung der
Veranstaltungen umgehend an die Teilnehmer
zurückerstattet.
§ 3
Leistungsumfang
Der Umfang der von
den Veranstaltern zu erbringende Leistungen ergibt sich aus der auf
dem Anmeldeformular befindlichen Kursbeschreibung. Mündliche
Nebenabreden sind nicht getroffen.
§ 4 Kursgebühr
Das für die
Teilnahme an der Veranstaltung vereinbarte, auf dem Anmeldeformular
bezeichnete Entgelt ist mit der Anmeldung, spätestens zu dem auf dem
Anmeldeformular angeführten Termin fällig.
Erfolgt die Zahlung
nicht zu dem genannten Termin, so behalten es sich die Veranstalter
vor, den von dem in Verzug befindlichen Teilnehmer gebucht Platz
an
andere Interessenten zu vergeben. Die hat jedoch nicht eine
Entbindung von der Zahlungspflicht zu Folge.
Die Kursgebühren
sind entweder in bar zu entrichten oder durch Überweisung auf
folgendes Konto zu entrichten:
Sibyl Backe-Proske
Deutsche Bank
Bankleitzahl: 230 70
700
Kontonummer: 622 94
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§ 5 Verhinderung
der Teilnehmer/Nichtdurchführbarkeit von Veranstaltungen
Werden einzelne
Kurstermine vom Teilnehmer wegen, Krankheit, Urlaub oder aus anderen
Gründen nicht besucht, besteht kein Anspruch auf anteilige
Erstattung der Kursgebühr.
Können einzelne
Kurstermine aus Gründen, die nicht in der Sphäre und dem
Verantwortungsbereich der Veranstalter liegen, nicht stattfinden,
besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr.
Nicht besuchte
Kurstermine können weder nachgeholt, noch auf später stattfindende
Kurse angerechnet werden.
Wird der Kurs oder
einzelne Kurstermine durch die Veranstalter abgesagt, werden die
anteiligen Kursgebühren zurück erstattet. Diese werden anhand der
noch ausstehenden Stunden, beziehungsweise an den anteiligen Wert der
ausgefallenen Einzelveranstaltungen berechnet.
§ 6 Rücktritt
durch den Kunden, Stornogebühren
Der Rücktritt vom
Seminar ist nur in Schriftform, auch per Telefax und Email möglich
und muss von den Veranstaltern bestätigt werden.
Bei
Rücktritt/Umbuchung bis 15 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € fällig. Ist die Kursgebühr
bereits gezahlt,
wird sie anzüglich dieser Gebühr zurückerstattet.
Sollten Sie noch kurzfristiger Absagen, entstehen folgende
Stornogebühren:
-
Im Fall eines
Rücktritts innerhalb von 15 bis 10 Arbeitstagen vor
Veranstaltungsbeginn, entsteht eine Stornogebühr von 30 % der
Seminarkosten.
-
Im Fall eines
Rücktritts innerhalb von weniger als 10 Arbeitstagen vor
Veranstaltungsbeginn, entsteht eine Stornogebühr von 50 % der
Seminarkosten.
-
Im Fall eines
Rücktritts innerhalb von weniger als 5 Arbeitstagen vor Seminarbeginn,
entsteht eine Stornogebühr von 100 % der Seminarkosten.
Dies gilt auch bei kurzfristiger Abmeldung wegen Krankheit oder Abbruch
der Kursteilnahme.
-
Bei Nichterscheinen
ohne vorherige Rücktrittserklärung fällt die volle Seminargebühr an.
Auf Wunsch sind wir bereit Ihnen die Seminarunterlagen
zu übersenden.
Stornogebühren
entstehen nicht, wenn ein Ersatzteilnehmer in das Vertragsverhältnis
eintritt.
Bei Einzelsitzungen
und Coachingveranstaltungen ist ein Rücktritt des Teilnehmers bis
spätestens 24 Stunden vor dem Termin der Veranstalterin
mitzuteilen.
Bei einer späteren
Mitteilung des Rücktritts ist das vereinbarte Entgelt auch bei
Nichtteilnahme in voller Höhe zu entrichten.
Die Veranstalter
können von dem Vertrag zurück treten, wenn die auf der Anmeldung
bzw. Kursbeschreibung ausgeschriebene Mindesteilnehmerzahl nicht
erreicht wird. Die Veranstalter können ebenfalls aus Gründen
zurücktreten, die nicht in ihrer Risikosphäre liegen (z.B.
Krankheit).
§ 7 Unfall,
Versicherung, Haftung
Die Teilnehmer sind
für den Besuch der Veranstaltung nicht unfallversichert. Die Haftung
der Veranstalter und ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen
beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung
für fremdes Verschulden gemäß § 276, 278 BGB ist, soweit keine
gesetzlichen
Vorschriften dem entgegenstehen, ausgeschlossen.
Für Unfälle
während der Veranstaltung, auf dem Weg zum oder vom
Veranstaltungsort der durch die Veranstalter organisierten
Veranstaltungen sowie für Diebstahl und den Verlust oder die
Beschädigung von Gegenständen wird in keinem Fall die Haftung
übernommen.
§ 8
Gesundheitliche Risiken
Die Teilnehmenden
versichern, dass sie nicht an körperlichen Erkrankungen und
Beschwerden leiden oder sich sonstigen gesundheitlichen Risiken (wie
Herzerkrankungen, Atemwegserkrankungen, orthopädischen Erkrankungen
etc.) ausgesetzt sehen, und dass der Teilnahme an der Veranstaltung
keine medizinischen Gründe entgegenstehen.
Für die Folgen
unsachgemäßer Durchführung von Übungen oder die auf den
gesundheitlichen Zustand der Teilnehmer zurückzuführen sind,
übernehmen
die Veranstalter keine Haftung.
§ 9
Leistungserbringung durch die Veranstalterin
Die Veranstalter
erhalten es sich vor, die von ihnen angebotenen Kurse und
Veranstaltungen nicht in eigener Person zu erbringen.
§ 10 Copyright,
Urheberschutz
Die an die
Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen sind ausschließlich zum
persönlichen Gebrauch für die Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht
weitergegeben werden. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks und der
Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder von Teilen daraus,
bleiben allein den Veranstaltern vorbehalten.
§ 11 Speicherung
von Daten
Die Teilnehmer
erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten gespeichert
werden. Die Veranstalter verpflichten sich dazu, vorgenannte Daten
gemäß
dem Bundesdatenschutzgesetzt zu verwenden und insbesondere
nicht an Dritte weiterzugeben.
Kommentar zu AGB
Punkt 6
Wir bedauern, dass
es eine solche Klausel überhaupt geben muss und wir haben lange Zeit
darauf verzichtet. Bis es uns dann auch zu „bunt“ wurde mit
kurzfristen Terminabsagen. Immerhin haben wir uns mit dem jeweiligen
Teilnehmer beschäftigt, ihm Informationen geschickt und meist auch
mit der
Teilnahme, wenn es um eine begrenzte oder
Mindesteilnehmerzahl ging, definitiv geplant. Leider ist es dann
manchmal passiert, dass wir kurzfristig ein
Seminar ganz absagen
mussten. Und das hatte zur Folge, dass andere potentielle Teilnehmer
auch kein Seminar bekamen, was sie enttäuschte, weil auch
sie einen
Aufwand hatten, sich anzumelden und zu organisieren, um an dem Kurs
teilzunehmen. Wir hatten nicht selten einen Raum oder ein Schiff etc.
angemietet, der bzw. das uns trotzdem Kosten verursachte und nicht
zuletzt unseren Ruf als zuverlässiger Veranstalter und
Vertragspartner auf Spiel setzte. Falls es also Sie betreffen sollte,
bitten wir um Verständnis, dass wir diese Regelung vom Institut
einer Trainerin, die Rechtsanwältin ist, übernommen haben
und auch
auf deren Durchsetzung bestehen. Das gilt leider auch bei Krankheit
und Todesfällen in der Familie, weil unser Aufwand bzw. unser
Einnahmeausfall trotzdem entstanden sind.
Vielen Dank für Ihr
Verständnis.
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